Was ist Freikirche?
Kirchengeschichtlich geht die Bewegung der Freikirchen zurück auf die Volkskirche, die sich als Alternative zur Staats- und Amtskirche zur Zeit Kaiser Konstantins (4. Jh) bildete. Diese Linie hat sich in der Schweiz seit über 400 Jahren als eigenständige Gemeinschaftsbewegung fortgesetzt.
Der Name „Freikirche“ ist abgeleitet von "Freiwilligkeitskirche": Die Zugehörigkeit geht zurück auf einen persönlichen, freien Entscheid. Auch die finanzielle Unterstützung ist nicht durch eine unfreiwillige Steuer geregelt, sondern geschieht durch freiwilliges Engagement. Freikirchen sind staatsunabhängig.
Die Hinführung zu einer persönlichen Mündigkeit in Glaubensfragen ist daher ein wichtiges Anliegen.
In der Zentralschweiz bestehen seit über 100 Jahren Freikirchen; viele sind in den letzten 30 Jahren entstanden. Ihre juristische Form entspricht in der Regel der eines Vereins.
Freikirchen treten mit unterschiedlichen Selbstbezeichnungen auf. Sie haben aber bei aller Vielfalt eine gemeinsame Glaubensgrundlage und die Überzeugung, dass eine persönliche Glaubensentscheidung der Christusnachfolge vorangeht.
Gesamtschweizerisch existiert seit 1919 der Verband Freikirchen und Gemeinschaften (VFG). Darin sind auch die meisten Freikirchen der Innerschweiz integriert.